Aktuelle Preislisten
Sehr geehrter Kunde,
die Wärmepreise sind zum 1. Januar eines Jahres auf der Grundlage der mit dem Kunden vereinbarten Preisänderungsklauseln (Preisgleitklausel) zu ermitteln und automatisch anzupassen, sofern nicht auf einer Mitgliederversammlung andere Preise festgelegt werden. Bildet die Preisgleitklausel die Kostenentwicklung der Genossenschaft nicht ausreichend ab, wird die Preisgleitklausel gemäß 2.1 des Versorgungsvertrages der BGW angepasst oder auf der Generalversammlung der Wärmepreis beschlossen bzw. angepasst. Die angefügten Preislisten sind auf der Grundlage der Beschlüsse aus einer Jahreshauptversammlung gültig.