Aktuelle Preislisten


Sehr geehrter Kunde,


die Wärmepreise sind zum 1. Januar eines Jahres auf der Grundlage der mit dem Kunden vereinbarten Preisänderungsklauseln (Preisgleitklausel) zu ermitteln und automatisch anzupassen, sofern nicht auf einer Mitgliederversammlung andere Preise festgelegt werden. Bildet die Preisgleitklausel die Kostenentwicklung der Genossenschaft nicht ausreichend ab, wird die Preisgleitklausel gemäß 2.1 des Versorgungsvertrages der BGW angepasst oder auf der Generalversammlung der Wärmepreis beschlossen bzw. angepasst. Die angefügten Preislisten sind auf der Grundlage der Beschlüsse aus einer Jahreshauptversammlung gültig.

 

Preislisten für gewerbliche Anschlussnehmer 2025

Preisliste Nr. G-1-2025 für gewerbliche Anschlussnehmer.pdf

Preislisten für private Anschlussnehmer 2025

Preisliste Nr. P-1-2025 für private Anschlussnehmer.pdf